Falls Sie keine Vollmacht erteilt haben und sich aufgrund einer schweren Krankheit
oder eines Unfalls nicht mehr selbst um Ihre
Angelegenheiten kümmern können,
bestellt das Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer.
Entgegen der landläufigen Meinung sind weder Eltern volljähriger Kinder noch der Ehepartner ohne Vollmacht vertretungsberechtigt!
Generationenberatung …das gute Gefühl alles geregelt zu haben
Generationenberatung — das Leben ändert sich, die Sicherheit bleibt
Generationenberatung ist ein sicherer Lotse durch die die rechtliche, finanzielle und organisatorische Notfallplanung von der Erstellung der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bis zur persönlichen Nachlassregelungen.
Vorteil der Generationenberatung: Sicherheit durch rechtskonforme Dokumente, komplexe Themen werden von Experten verständlich erklärt.
- Alles aus “einer Hand” — umfassend, effektiv, Zeit sparend und sehr komfortabel.
- Klare Planung und gute Vorbereitung ergibt eine deutliche Entlastung der Angehörigen.
Ziel der Beratung ist es Absicherung und Vorsorge so miteinander zu verbinden, dass Auftraggeber samt Angehörige ganzheitlich geschützt sind.
- Die fertigen Dokumente, persönliche Regelungen und Hinweise werden übersichtlich und gut sortiert in einem Notfallordner zusammengefasst.
- Dieses planvolle Vorgehen bildet die Voraussetzung um in Krisensituationen selbstbestimmt zu bleiben, Entscheidungen, ohne fremde Einflußnahme, innerhalb der Familie treffen zu können und uneingeschränkt füreinander da zu sein.
Das Konzept
Aktuelle Beiträge
Patientenverfügung in Zeiten von Corona
Es lohnt sich angesichts der Pandemie eine Patientenverfügung zu verfassen oder die bereits erstellte Verfügung zu überprüfen. Bei Zweifeln holen Sie sich am besten medizinischen Rat.
Genauso wichtig ist es die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht auszustatten. Diese Bevollmächtigten können dann den Willen des Patienten artikulieren, wenn eine Patientenverfügung nicht vorliegt oder die konkrete Situation nicht umfasst.
ABC der Generationenberatung
In Verfügungen legt man fest, welche Vorgehensweise man sich in bestimmten Bereichen des Lebens wünscht, wenn man das selbst nicht mehr entscheiden und bestimmen kann.
Die Patientenverfügung regelt Fragen zur Wiederbelebung und zu lebenserhaltenden Maßnahmen sowie zu Behandlungen und medizinischen
Maßnahmen.
Die Betreuungsverfügung gibt Vorschläge, welche Vertrauensperson im Betreuungsfall über die Art der Versorgung und Unterbringung entscheiden soll.
In der Sorgerechtsverfügung werden die Sorgeberechtigten, sprich Vormunde, für minderjährige Kinder für den Fall bestimmt, wenn die Eltern zeitweise oder dauerhaft das Sorgerecht nicht ausüben können. Hier können auch Wünsche zu Erziehung, Ausbildung oder Hobbies der Kinder festgehalten werden.
Mit einer Vollmacht berechtigt man eine bestimmte Person dazu für einen selbst zu handeln, Entscheidungen zu treffen, Interessen zu vertreten, für den Fall dass man selbst dazu nicht in der Lage ist.
Eine Vorsorgevollmacht berechtigt für den privaten Bereich bei Themen wie Vermögen, Gesundheit, Behördenangelegenheiten oder auch Post. Der Bevollmächtigte kontrolliert zudem die Einhaltung der Verfügungen, zum Beispiel der Patientenverfügung, und setzt sie gegebenenfalls auch durch.
Eine Unternehmensvollmacht berechtigt ergänzend den
Unternehmensbereich, macht eine Weiterführung des Betriebs möglich.
Mein beruflicher Werdegang
Selbständig in der Finanzdienstleistung seit Mitte der 80er Jahre
2002 Versicherungs-Agentur als Mehrfach-Agentin
2006 Weiterbildung Versicherungs-Fachfrau mit Schwerpunkt Ruhestandsplanung
2009 Erlaubnis für Maklertäigkeit mit eigener Agenturr
2012 Weiterbildung zur Fachwirtin für Finanzberatung IHK
2015 Ausbildung und Spezialisierung zur Generationenberaterin IHK