Es lohnt sich angesichts der Pan­demie eine Patien­ten­ver­fü­gung zu ver­fassen oder die bere­its erstellte Ver­fü­gung zu über­prüfen. Bei Zweifeln holen Sie sich am besten medi­zinis­chen Rat.
Genau­so wichtig ist es die Ange­höri­gen oder eine andere Ver­trauensper­son mit ein­er Vor­sorgevoll­macht auszus­tat­ten. Diese Bevollmächtigten kön­nen dann den Willen des Patien­ten artikulieren, wenn eine Patien­ten­ver­fü­gung nicht vor­liegt oder die konkrete Sit­u­a­tion nicht umfasst.